Alle Bürgersonnenkraftwerke fristgerecht registriert    

Am 31.01.21 endet die Frist. Wer bis dahin seine Photovoltaikanlage nicht im Marktstammdatenregister eingetragen hat, erhält keine Vergütung mehr.

Die gute Nachricht vorweg. Der Verein hat bereits heute alle Bürgersonnenkraftwerke in das Marktstammdatenregister eingetragen. Als Teilnehmer*in müssen Sie sich also keine Sorge machen, dass Sie zum kommenden Jahr keine Vergütung für Ihren Sonnenstrom erhalten.

Der bürokratische Aufwand war enorm. Bereits zum Start des neuen Portals im April 2019 hat der Verein damit begonnen seine Anlagen peu à peu zu registrieren. Allerdings machten viele Kinderkrankheiten des Portals diese Arbeit gerade zu Beginn äußerst mühsam. In den ersten drei Monaten war es, aufgrund der mangelnden Leistung der Server fast unmöglich Anlagen zu registrieren. Geschweige denn über 300. Dieses Problem zieht sich leider bis heute, wenn auch in abgeschwächter Form. Wenn Sie selbst eine Photovoltaikanlage betreiben, haben Sie vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht. Sollten Sie eine Anlage auf dem Dach haben und diese noch nicht registriert haben, wird es jetzt höchste Zeit dies nachzuholen. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben.

An dieser Stelle sei außerdem erwähnt, dass Sie als Teilnehmer*in an einem Bürgersonnenkraftwerk nicht für die Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister verantwortlich sind. Die Aufgabe übernimmt ausschließlich der Verein in seiner Betreiberfunktion.
Allen technischen Widerständen zum Trotz ist der Verein seiner Aufgabe der Registrierung nachgekommen und sichert somit die weitere Vergütungszahlung aller Bürgersonnenkraftwerke.

Sollten Sie Fragen zum Marktstammdatenregister haben, können Sie sich gerne an uns wenden. 
 
 
 

Der Vorsitzende des Vereins, Christian Quast, registriert ein Bürgersonnenkraftwerk im Marktstammdatenregister.

Das Marktstammdatenregister ist technisch noch nicht ausgereift.