Abrechnung des Sonnenjahres 2022

Die Jahresabrechnung für das Kalenderjahr 2022 läuft auf Hochtouren. Der Verein prüft dabei mehrere hundert eingehende Abrechnungen und erstellt tausende Gutschriften für Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Erträge der Bürgersonnenkraftwerke des Vereins werden über verschiedene Vermarktungsformen mit verschiedenen Vertragspartnern abgerechnet:

  • Die klassische Netzeinspeisung nach EEG mit dem Netzbetreiber
  • Die Netzeinspeisung über die Direktvermarktung mit dem Direktvermarkter
  • Die Marktprämie mit dem Netzbetreiber
  • Der Stromverkauf an die Liegenschaft vor Ort mit dem Liegenschaftsbetreiber
  • Die Sonstige Direktvermarktung mit dem Netzbetreiber
  • Die Anlagenpacht mit dem Pächter einer PV-Anlage

 

EEG-Vergütung

Seit Ende Januar laufen die Jahresendabrechnungen für die Netzeinspeisung bei den Anlagen, die nicht monatlich spitz abgerechnet werden. Die Zählerstände und Erträge werden zunächst auf Plausibilität geprüft. Dabei werden besonders Vorjahreswerte und die Ertragsdaten des Monitorings herangezogen. Bei rund einem Viertel der Abrechnungen musste in diesem Jahr widersprochen und vom Netzbetreiber nachgebessert werden. Etwa zehn Prozent der Abrechnungen warten zurzeit noch auf Klärung, was erfahrungsgemäß auch einmal bis zur Jahresmitte dauern kann.

Ist die Abrechnung freigegeben, werden die Buchungen für die Teilnehmer:innen beim Verein erfasst. Auch die neuen Abschlagszahlungen werden in das Abrechnungssystem übernommen. Die Erstellung, der Versandt und die Zahlung der Gutschriften, der sog. „Rechnungslauf“ erfolgen dann immer zum  Monatswechsel.

Generell war 2022 ein sehr gutes Sonnenjahr, sodass sich bei vielen Projekten eine Nachzahlung aus der EEG-Vergütung ergeben hat.

Direktvermarktung und Marktprämie

Anlagen in der Direktvermarktung werden i.d.R. monatlich abgerechnet. Teilnehmer:innen bei solchen Anlagen erfreute 2022 nicht nur die außergewöhnlich hohe Sonnenscheindauer, sondern auch eine nie dagewesene Höhe der Börsenpreise. Der Monatsmarktwert Solar lag zwischen 11,9 ct/kWh im Februar und 39,9 ct/kWh im August, der Durchschnitt (Jahresmarktwert Solar) lag bei 22,31 ct/kWh. Da diese Erlöse meist oberhalb des sog. „Anzulegenden Wertes“ (EEG-Vergütungssatz) des EEG lagen, wurde keine Marktprämie ausgezahlt, denn diese ist nur fällig, falls der Marktwert unterhalb der EEG-Vergütung liegt.

Stromverkauf vor Ort

Der Stromverkauf vor Ort hat nach Ende der Corona-Beschränkungen wieder Fahrt aufgenommen. Schulen, Kitas und Schwimmbäder waren geöffnet und hatten wieder einen Stromverbrauch wie vor der Krise. Natürlich wurde dadurch auch weniger Strom ins Netz eingespeist, was Teilnehmer:innen bei Anlagen mit Stromverkauf vor Ort an geringeren EEG-Erträgen feststellen.

Beim Stromverkauf vor Ort dauert die Jahresabrechnung deutlich länger als bei der Netzeinspeisung. Hier muss der Verein erst auf die Netzabrechnung warten, da sich aus den dort aufgeführten Zählerständen der sog. „Eigenverbrauch“ der Liegenschaft ergibt. Dann erfolgt die Rechnungstellung an den Liegenschaftsbetreiber. Erst wenn die Zahlungen der Gemeinden, Kreise oder Unternehmen eingehen, können sie an die Teilnehmer:innen weitergeleitet werden.

Letztmalig musste 2022 auch die EEG-Umlage „durchgeschleift“ werden. Sie war ab dem 1. Juli 2022 entfallen. Künftig erhalten Teilnehmer:innen die Abschläge für den Stromverkauf vor Ort wieder 1:1 weitergeleitet, da der Einbehalt und die Abführung der Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber wegfällt.

Fazit

Anlagen mit Sonstiger Direktvermarktung sind für 2022 alle abgerechnet. Bei Anlagen nach dem Pachtmodell erübrigt sich eine Jahresabrechnung, denn die Pachthöhe ändert sich nicht.

Die Abrechnung der EEG-Vergütung, die über neunzig Prozent aller Anlagen des Vereins betrifft, ist bis Ende März 2023 zum größten Teil erledigt. Dauern tut es noch bei Anlagen, bei denen Widerspruch gegen die Jahresabrechnung eingelegt werden musste. Der Stromverkauf vor Ort ist für 2022 bei etwa der Hälfte der Anlagen abgeschlossen. Der Verein ist zuversichtlich, wieder alle Abrechnungen zur Jahresmitte fertiggestellt zu haben.