Ab 1. Juli ist die EEG-Umlage weg

Der Bundestag hat am 28.04. nach der zweiten und dritten Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Verbraucher beschlossen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Die EEG-Umlage in Höhe von 3,72 Cent pro Kilowattstunde wird bereits 2022 abgeschafft und ab dem 01.07. nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist in der aktuellen Hochpreisphase eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden. Zugleich ist es ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien.“

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.


Quelle:

bmwk.de/20220428-bundestag-beschliesst-abschaffung-der-eeg-umlage

© K.-U. Häßler - Fotolia.com