Zunächst möchten wir alle Teilnehmer beruhigen: Zum Service des Vereins gehört es selbstverständlich, dass alle Bürgersonnenkraftwerke ordnungsgemäß und pünktlich bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Damit kommen wir allen eventuellen Rückforderungen seitens der Energieversorger zuvor und können sicher über zwanzig Jahre hinweg Sonnenstrom in die öffentlichen Netze einspeisen.
Im konkreten Fall geht es um einen Landwirt, der seit 2012 eine PV-Anlage betreibt und bis zum Jahr 2014 für ca. 52.400 Euro Sonnenstrom ins öffentliche Netz eingespeist hat.
Leider versäumte der Landwirt seine Anlage ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur zu melden. Bei der Inbetriebnahme der Anlage gab er allerdings schriftlich an, dass diese gemeldet sei.
Deshalb forderte der örtliche Energieversorger nun die zu Unrecht bezahlte EEG-Vergütung zurück und bekam mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.7.2017 (VIII ZR 147/16) das Recht auf diese Forderung zugesprochen.
Mit der neuen Fassung des EEG, welche zum 01.01.17 in Kraft getreten ist, wird diese harte Sanktionierung einer Nichtmeldung nun aber etwas entschärft. Von nun an müssen Betreiber von nicht gemeldeten Anlagen nur noch zwanzig Prozent ihrer erhaltenen EEG-Vergütung zurückzahlen. Allerdings nur, wenn sie dem Netzbetreiber bis zum Ende des Februars eine Endabrechnung für das vorangegangene Jahr übermitteln. Sollte selbst diese nicht erstellt worden sein, kann nach wie vor die gesamte EEG-Vergütung zurückgefordert werden.
Laut einer Antwort auf eine sogenannte „kleine Anfrage“ der Bundesregierung vom 04.11.2016 wurden zwischen Anfang 2015 und Ende 2016 über 13.000 Photovoltaikanlagen über drei Wochen zu spät bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Eine erschreckend hohe Zahl, gerade wenn man bedankt, dass die Meldung einer Photovoltaik-Anlage kein großes Hindernis darstellt.
Ihre PV-Anlage können Sie hier bei der Bundesnetzagentur melden: >>Link
Quellen: