Photovoltaik richtig abschreiben – jetzt für 2014 bestellen

Ein Investment in Photovoltaik eröffnet steuerliche Gestaltungsspielräume. Neben Sonderabschreibungen kann oft auch der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Bedingung ist eine verbindliche Bestellung im Jahr vor der Investition.

Im Artikel „Energie erzeugen – Steuern sparen“ haben wir schon 2008 die Gestaltungsmöglichkeiten zusammengetragen. Auf einen Nenner gebracht: Bis zu 55% der Anschaffungskosten lassen sich im ersten Jahr geltend machen.

Für viele Menschen, die eine hohe Steuerlast haben, ist der Investitionsabzugsbetrag interessant. Dieser ersetzt seit einigen Jahren die ehemalige Ansparabschreibung und wird kleineren Gewebebetrieben gewährt. Dabei können 40 % der Investitionssumme sofort vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bedingung hierfür ist jedoch i.d.R. eine verbindliche Bestellung im Jahr vor der Investition.

Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater. Nur er kann Ihre steuerliche Situation genau beurteilen und Ihnen sagen, welche Möglichkeiten Sie durch eine Investition in Photovoltaik haben. Der Verein plant jetzt die Anlagen für 2014. Bestellungen werden ab sofort entgegengenommen und natürlich bei Bedarf entsprechend bestätigt (>> hier).

Jede steuerliche Situation ist einmalig, nur Ihr Steuerberater kann die Ihre wirklich beurteilen.

Klimaschutz und Investition ist kein Widerspruch.

Das Finanzamt hilft bei der Investition.