Für kleine Sonnenstromproduzenten bedeutet dies, dass sie bis zu einer Anlagengröße von 25 Kilowatt peak ihren Strom ohne Abgaben verbrauchen und speichern können. Vorher war dies nur bei einer Anlage bis zu 10 Kilowatt peak der Fall.
Neben der Verbesserung der Eigenverbrauchsrechte werden auch die Handelsrechte von kleinen Energieerzeugern gestärkt. So werden erstmals explizite Rechte eingeräumt, die den Handel von Energie unter Nachbarn ermöglichen und vereinfachen sollen.
Für den Verein und seine Teilnehmer besonders interessant ist auch, dass ebenfalls Pachtmodelle von bis zu 25 Kilowatt peak zukünftig von vielen Abgaben befreit werden sollen.
Nun liegt es noch an der deutschen Bundesregierung diese Richtlinien anzunehmen und im deutschen Recht zu verankern.
Der Verein bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die an der vom Bündnis Bürgerenergie gestarteten Petition „Bürgerenergie für alle“ teilgenommen haben und so ein entscheidendes Signal an die Bundesregierung und die Europäische Union gesendet haben.
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