Energie erzeugen - Steuern sparen

Clevere Menschen ersparen mittels Sonnenkraft nicht nur der Umwelt Klimagase - sondern auch sich selbst Steuern.

Das die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Sonnenlicht mittels Photovoltaik der Umwelt jede Menge Kohlendioxid erspart, ist inzwischen überall bekannt. Das aber Photovoltaikanlagen ihren Inhabern auch ordentlich Steuern sparen können, hat sich inzwischen auch herumgesprochen. Wir haben die letzte Unternehmenssteuerreform zum Anlass genommen, die Photovoltaik einmal aus der steuerlichen Perspektive zu beleuchten.

Das Beste vorweg: Durch Ihre Investition in Photovoltaik können Sie beim Kauf einer PV-Anlage bis zu 68% der Gesamtkosten von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Außerdem bekommen Sie die gezahlte Mehrwertsteuer mit 19% des Kaufpreises komplett vom Finanzamt erstattet. Doch der Reihe nach ...

Wie Sie wissen, fördert der Staat die Energieerzeugung über die gesetzlich 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Sie beträgt für Photovoltaikanlagen, die in diesem Jahr ans Netz gehen, bis zu 12 Cent pro Kilowattstunde netto.

Steuerlich genießt jeder Energieproduzent automatisch die Vorteile, die auch Unternehmern eingeräumt werden. Unter Anderem bekommen Unternehmer die gezahlte Mehrwertsteuer komplett zurück. Da die Anlagen in der Regel einen mindestens fünfstelligen Betrag kosten, kommt da schon einiges zusammen. Etwa ein Sechstel der Anlage zahlt also das Finanzamt durch diese sogenannte Vorsteuererstattung.

Die Unternehmenssteuerreform, die seit 2008 gilt, hat für Photovoltaikanlagenbesitzer einiges vereinfacht und interessante neue Möglichkeiten eröffnet. Dabei ist das wichtigste Thema die Abschreibungen, steuerlich auch AfA genannt. Abschreibungen bestimmen, wie der Anschaffungspreis einer Anlage auf die Nutzungsdauer verteilt wird. Die Abschreibungen stellen also „scheinbare“ Kosten dar, die unsere Einkommensteuer mindern. Dabei gilt: Je früher die Anlage abgeschrieben wird, um so früher die Steuerersparnis.

Vereinfachend ist die degressive Abschreibung zu Gunsten der linearen Abschreibung ganz abgeschafft worden. Photovoltaikanlagen, die ab dem 1.1.2011 angeschafft werden, werden linear mit jährlich 5% über 20 Jahre abgeschrieben (Anmerkung: Anlagen die zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 angeschafft wurden, konnten noch degressiv mit anfänglich dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung abgeschrieben werden. Das gilt ausnahmsweise auch für Anlagen aus den Jahre 2020 und 2021 (Corona-Hilfspaket).

Besonders interessant ist der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB), eine Art „Vorab-Abschreibung“. Mit seiner Hilfe lassen sich bei der Anschaffung 50% (bis 2019: 40%) der Anlage in den drei Jahren vor der Investition gewinnmindernd geltend machen. Für den dann verbleibenden Rest kann, zusätzlich zur normalen Abschreibung von 5%, noch eine weitere 20%ige Sonderabschreibung vorgenommen werden. Bei Ausnutzung aller Möglichkeiten lassen sich so bei der Anschaffung bis zu 68% der Gesamtkosten steuermindernd geltend machen. Für diese Regelungen gelten, wie so oft bei steuerlichen Dingen, Grenzen. Sprechen Sie bitte Ihren steuerlichen Berater dazu an.

Das Finanzamt beteiligt sich gerne auch an Ihrer Photovoltaikanlage. Mit unserem Modell der Bürgersonnenkraftwerke brauchen Sie noch nicht einmal ein Dach. Alle technischen Dinge, Versicherung, Abrechnung etc. nimmt Ihnen der Verein ab. Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem steuerlichen Berater. Die aktuellen Bürgersonnenkraftwerke zum Mitmachen finden Sie hier. Sie können sich dann hier einen Platz reservieren.

Und noch ein Tipp: Als Unternehmer setzen Anlagenbesitzer auch Fahrtkosten, Leitern, Wetterstationen etc. von der Steuer ab. Eben allen Aufwand, der Ihnen in Zusammenhang mit der Anlage entsteht. Auch hier gilt: Ein kurzes Gespräch mit Ihrem Steuerberater vor Beginn der Aktivitäten kostet nicht die Welt und rechnet sich am Ende mehrfach.

 

Susanne Sonne spart Steuern mit einer PV-Anlage

Fragen Sie Ihren Steuerberater nach dem Investitionsabzugsbetrag (IAB).