Mitteilung der IHK-Kassel über bestehende Mitgliedschaft – vorerst kein Handlungsbedarf

Zur Zeit versendet die IHK-Kassel Mitgliedschaftbescheinigungen an viele unserer Teilnehmer. Was es damit auf sich hat lesen Sie hier.

 

Die befremdliche Vorgehensweise Mitglied von etwas zu werden, ohne dass man einen Antrag dazu gestellt hat, kann etwas verwirren.

Dadurch, dass die IHK direkt vom zuständigen Finanzamt eine Mitteilung über die gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage bekommt, ist dies ganz normal. Jeder Gewerbetreibende ist automatisch Zwangsmitglied.

Wichtig für unsere Teilnehmer ist, dass ihre Beitragspflicht erst ab einem Jahresgewinn von über 5.200 Euro entsteht.

Die Mitteilung darüber erhält die IHK ebenfalls vom zuständigen Finanzamt, rückwirkend bist 2014. Zur Zeit besteht also keine Veranlassung einen Beitrag zu zahlen, solange Sie nicht eine entsprechende Beitragsrechnung erhalten. Der Basisbeitrag 2017 beispielsweise würde bei 50 Euro liegen.

Der Nachteil dieser Zwangsmitgliedsschaft ist, dass eine Beitragspflicht entsteht, sobald ihr Gewinn die Höhe von 5.200 Euro überschreitet. Dies erfährt die IHK ebenfalls über die Gewinnermittlung des Finanzamtes.

Häufig wird diese Gewinngrenze im ersten Jahr nach der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage überschritten, sobald die rückerstattete Vorsteuer als Gewinn gutgeschrieben wird. Im darauf folgenden Jahr ist der Gewinn dann meist wieder geringer, so dass dann wieder die Beitragsbefreiung greift.

Natürlich ergeben sich durch die Mitgliedschaft bei der IHK auch zahlreiche Vorteile. So bekommen Sie beispielsweise Informationen zu wirtschaftlichen Fragen und Zugang zu kostenfreien Seminaren und Veranstaltungen.

Auch beinhaltet die Mitgliedschaft bei der IHK ein Wahlrecht, so dass über den Vorstand etc. mit abgestimmt werden kann.

Jeder Gewerbetreibende wird automatisch Mitglied der IHK. © IHK Kassel-Marburg