EEG 2016: Nichts Neues für Sonnenfreunde, Katastrophe für die Energiewende

In Berlin wird zur Zeit das neue EEG 2016 beschlossen. Für die Energiewende eine Katastrophe, bringt das Gesetz für den Verein und seine Teilnehmer keine Änderungen.

Eines vorweg: Das neue EEG wird keine Änderungen der Vergütung für Altanlagen bringen, für bestehende Anlagen bleibt alles wie es ist. Auch neue Aufdachanlagen können weiter gebaut werden, die Vergütungshöhe ändert sich nicht.

Eine Katastrophe für die Energiewende ist das neue EEG trotzdem. „Deckel“ nennt sich harmlos der Mechanismus, über den die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren ausbremst. Je maximal 2,5 Gigawatt (GW) an Neuanlagen für Wind an Land und Solar sind erlaubt. Ansonsten werden künftige Anlagen nicht mehr so hoch oder gar nicht mehr gefördert. Dabei brauchen wir jährlich mindestens 5 GW Wind und 7 GW Solar um die Ziele (der Bundesregierung) zu erreichen. Die Tatsache, dass Photovoltaik und Windenergie an Land inzwischen die günstigsten Energieformen sind und ausgerechnet diese kurz gehalten werden soll, entlarvt die „Kostendebatte“ der letzten Jahre.

Statt über fixe Vergütungssätze soll künftig fast alles über Ausschreibungen laufen. Das Verfahren (s. Grafik „Ausschreibungen“) ist so komplex und erfordert so hohes Risikokapital, dass Bürgerprojekte nicht mehr machbar sind. Damit wird die Akzeptanz seitens der Bevölkerung besonders bei Windprojekten wissentlich aufs Spiel gesetzt und man nimmt den Menschen eine der letzten Möglichkeiten eine Rendite zu erwirtschaften. Auch Photovoltaik-Aufdachanlagen werden künftig ausschreibungspflichtig – glücklicherweise jedoch erst ab 750 KWp. Das trifft den Verein (noch) kaum. Auch die Biomasse ist erheblich betroffen. Nur bei der Windkraft auf See bleibt alles beim Alten. Warum wohl?

Das neue EEG 2016 will den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent „steigern“. Allerdings sind es derzeit schon etwa 33 Prozent. Deshalb bringt die Novelle quasi einen Ausbaustopp für Photovoltaik, Windkraft und Biomasse. Dann entsteht aber 2022 eine Versorgungslücke, wenn wir das letzte AKW vom Netz nehmen wollen. Wo kommt die fehlende Energie dann her? Aus Kohle? Die wir dann nochmal ausbauen müssten? Oder könnten dann nicht „not“gedrungen die AKWs noch ein paar Jährchen länger laufen? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Pläne aus dem Finanzministerium die Stromsteuer auf gewerblichen Photovoltaik-Eigenverbrauch einzuführen, haben sich glücklicherweise als „Verhandlungsmasse“ im Poker um Gesetzestexte herausgestellt. Aber da sieht man schon, welch Geistes Kind dahinter steckt. „Versuche, die Eigenversorgung mit Sonnenstrom durch Abgaben immer gerade so teuer zu machen, dass sich eine Eigenversorgung nicht wirklich lohnt, es aber keinen Aufschrei gibt“, könnte der ungeschriebene Auftrag der Energielobby an die Politik sein. Dafür gäbe es dann einen gut dotierten Vorstandsposten für die Zeit nach der Ministertätigkeit.

Etwas größer geht nicht mehr: ab 750 kWp werden Anlagen künftig ausgeschrieben. Das Foto zeigt das Bürgersonnenkraftwerk Messehalle 10 mit 500 kWp.

Warum tut der das? © sfv / mester.

Warum denn einfach, wenn es auch umständlich geht? Das Ausschreibungsverfahren im Überblick.