EEG-Umlage subventioniert indirekt Kohlekraftwerke

Die Mechanismen der EEG-Umlage sind komplex und für Nicht-Experten kaum durchschaubar. Wir erklären, welche Folgen die Umlage hat.

Seit Anfang 2010, der Einführung des „besonderen Ausgleichsmechanismus“, wurde die EEG-Umlage kompliziert und ihre Funktionsweise für den Normalbürger nur noch schwer durchschaubar. In der Folge stieg sie immer weiter an und die Erneuerbaren wurden zu Strompreistreibern erklärt – zu Unrecht.

Schnell rechnet mancher falsch: „Ein Drittel des Stroms kommt von den Erneuerbaren. 100 Prozent aller Kilowattstunden sind mit einer Umlage von 6,42 Cent pro kWh (Kilowattstunde) belegt, was die Erneuerbaren finanziert. Dann stehen den Produzenten der Erneuerbaren also rund 20 Cent pro kWh zur Verfügung (6,42 Cent mal 3). Was machen die mit dem vielen Geld?“

Doch diesen Stromproduzenten stehen faktisch nur zwischen 8,4 und 11 Cent pro kWh zur Verfügung. Da fragt sich der Bürger zu Recht: „Wer steckt sich den Rest in die Tasche?“

Damit sind wir beim Problem: Die EEG-Umlage wird benutzt um den Unterschied zwischen dem Spotmarktpreis an der Strombörse und dem an die Betreiber gezahlten Tarif auszugleichen. Die Betreiber von erneuerbaren Energien verkaufen ihren sauberen Strom am Spotmarkt der Strombörse, der Gesetzgeber zwingt sie dazu.

Der Spotmarktpreis schwankt und sinkt dabei aktuell immer weiter, manchmal geht der Preis schon mal ins Negative. Und das, weil trotz des erfreulichen Zubaus von Solar- und Windanlagen alte Kohlekraftwerke weiter produzieren – auch wenn ihr Strom nicht gebraucht wird.

Mit teilweise 73 Prozent Last wurden Kohlekraftwerke weitergefahren, obwohl der Spotmarktpreis ins Negative ging. Die Folge: 2015 hat Deutschland so viel Strom exportiert wie nie zuvor, 80 Milliarden Kilowattstunden.

Strom aus Deutschland kann im europäischen Ausland konkurrenzlos billig verkauft werden, weil ausländische Stromkunden keine EEG-Umlage zahlen müssen. Die nur in Deutschland erhobene EEG-Umlage subventioniert also einerseits direkt die von ihr befreiten deutschen Großunternehmen und andererseits indirekt die deutschen Kohlestromexporte.

Betreiber von konventionellen Kraftwerken haben das Vorrecht, ihren umweltschädlichen Strom bereits Monate oder Jahre im Voraus am Terminmarkt oder im außerbörslichen Handel zu verkaufen und obendrein für die Kapazitätsbuchungen Geld zu verlangen. Die nach dem EEG vergüteten Erneuerbaren werden jedoch gezwungen ihre saubere Energie am Spotmarkt zu verramschen.

Die Folge: Da die Nachfrage nach Strom bereits außerhalb der Börse und im Terminhandel mit konventionellem Strom gedeckt wird, fehlt am Spotmarkt die Nachfrage, das Preisniveau sinkt und die EEG-Umlage steigt dadurch weiter in die Höhe.

Fazit: Der privilegierte Terminhandel und außerbörsliche Handel, der Unwille oder die Unfähigkeit der Kohlekraftwerksbetreiber ihre Anlagen abzuregeln, die Umlagebefreiung für Großverbraucher sowie andere Faktoren, wie Netzausbau auch für Kohlestrom und die Vergütung von Offshore-Windparks ohne Netzanschluss, treiben die EEG-Umlage in die Höhe – nicht die erneuerbaren Energien!

Das ist ein klimapolitischer Skandal, verstößt gegen die Dekarbonisierungsbeschlüsse der Klimakonferenz von Paris und ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der erneuerbaren Energien. Eigentlich müsste die EU hier einschreiten und diesem Unsinn ein Ende bereiten!

Deutsche Kohlekraftwerke laufen immer noch auf Hochtouren (© Fotolia).

Eigentlich sollte die EEG-Umlage die Erneuerbaren fördern (© Fotolia).

Die Gestaltung der EEG-Umlage ist Beispiel für eine verfehlte Klimapolitik (© Fotolia).