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Was kostet Solarstrom? 

Die Diskussion um die Solarförderung reißt nicht ab. Kritiker erneuerbarer Energien und der Photovoltaik führen an, dass die Photovoltaik ein Kostentreiber sei. Stimmt das?


Deutscher Sonnenstrom - eine Erfolgsgeschichte 

Die aktuelle Diskussion auf politischer Ebene über die Zukunft der Photovoltaik in Deutschland ist kurios. Umweltpolitiker wollen das erfolgreich Erreichte weiter ausbauen, manche Wirtschaftspolitiker dagegen wollen das Rad zurückdrehen und den Ausbau „deckeln“.  


Dreieich bekommt den Vergütungssatz von 2011 

Dreieich. Bei Hessens größtem Solarkraftwerk ist der Vergütungssatz für Sonnenstrom aus dem letzten Jahr gesichert. Interessierte Bürger können noch mitmachen. 


Neue PV-Einspeisevergütung ab Januar 2012 

Berlin. Seit 1. Januar 2012 gilt das überarbeitete EEG 2012. Hier finden Sie die für das 1. Halbjahr 2012 gültigen Vergütungssätze.


„Wettrennen“ zum Jahresende gewonnen 

Alle sechs Solarbaustellen des Vereins sind pünktlich vor Jahresende soweit fertig geworden, dass die Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen besteht.


Aktuell / Heute
03.02.2012

bewoelkt
-6°C
Sonnenaufg. 07:58
Sonnenunterg. 17:19
Morgen
04.02.2012

heiter
-12 °C (Nacht)
-5°C (Tag)
 

Verein bei Clearingstelle EEG akkreditiert

Die Clearingstelle EEG soll Streitfragen ohne den langen Weg durch die Instanzen lösen
Schreiben der Clearingstelle EEG an den Verein

Berlin. Seit dem 7. April 2009 ist der Verein Sonneninitiative e.V. bei der Schiedsstelle für Fragen des EEG gelistet. Er wird als Interessengruppe künftig bei der Auslegung des Gesetzes zu Rate gezogen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird immer komplizierter. Im Jahr 2002 waren es noch 12 Paragraphen, jetzt sind es 66, mit 5 Anhängen auf inzwischen 27 eng bedruckten Seiten. Einerseits spiegelt sich darin die Bedeutung dieses Gesetzes, denn immer mehr Bürger werden heute zu Energieproduzenten, andererseits kommt es immer häufiger zu Anwendungs- und Detailfragen. „Was ist ein Gebäude?“ und „Wann befinden sich zwei Anlagen in unmittelbarer räumlicher Nähe?“ sind nur zwei von vielen Fragen, deren Beantwortung unmittelbaren Einfluss auf die Vergütungshöhe und somit auf die Wirtschaftlichkeit von Energieerzeugungsanlagen hat.

Um gerichtliche Streitfälle zu vermeiden hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Clearingstelle EEG eingerichtet. Sie ist eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG. Über verschiedene Verfahren (Einigungs-, Votums-, Hinweis- und Empfehlungsverfahren), die in der Verfahrensordnung beschrieben sind, können Auseinandersetzungen vermieden und kann Rechtssicherheit hergestellt werden.

Durch die Akkreditierung bei der Clearingstelle EEG erhält der Verein im Empfehlungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme. Außerdem kann er im Votumsverfahren auf Wunsch einer Partei einen Beisitzer stellen.

Der Verein hofft so, einen Betrag zur leichten und praxisgerechten Anwendbarkeit des EEG zu leisten. Denn nur durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen finden sich weiterhin viele private Investoren, die den Umbau der heutigen Energieversorgung hin zu einer nachhaltigen, ressourcen- und umweltschonenden Deckung unseres Bedarfs betreiben.

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