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Eppstein-Ehlhalten Feuerwehr 

Auf das Dach der Freiwilligen Feuerwehr in Eppstein-Ehlhalten wurde ein Bürgersonnenkraftwerk gebaut. Noch vor April 2012 war die Betriebsbereitschaft hergestellt.

Weilburg Hessentagshalle 

Die Hessentagshalle in Weilburg wird von Schulen und Vereinen für Sportveranstaltungen genutzt. Seit Frühjahr 2012 wird auch das Dach genutzt - zur Sonnenstromernte mit einem Bürgersonnenkraftwerk.

Solms-Oberbiel Feuerwehr 

Die Mehrzweckhalle in Solms-Oberbiel hat ein zweites Bürgersonnenkraftwerk bekommen, auf dem Gebäudeteil der Feuerwehr. Noch im März 2012 wurde es betriebsbereit.

Dreieich Deponie Buchschlag 

Südlich von Frankfurt, bei Dreieich im Landkreis Offenbach, liegt das Gelände der ehemaligen Hausmülldeponie Buchschlag. Ein ideales Gelände für den Bau von Photovoltaikanlagen - Hessens größter Solarpark ist hier entstanden. Nur noch wenige Tage besteht die Möglichkeit der Teilnahme an diesem Projekt.

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Energie erzeugen - Steuern sparen

Clevere Menschen ersparen mittels Sonnenkraft nicht nur der Umwelt Klimagase - sondern auch sich selbst Steuern.

Wer clever rechnet sollte das Finanzamt an den Kosten für eine PV-Anlage beteiligen

Das die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Sonnenlicht mittels Photovoltaik der Umwelt jede Menge Kohlendioxid erspart, ist inzwischen überall bekannt. Das aber Photovoltaikanlagen ihren Inhabern auch ordentlich Steuern sparen können, hat der Verein freudig von einigen Teilnehmern erfahren dürfen. Wir haben uns kundig gemacht und die aktuelle Unternehmenssteuerreform zum Anlass genommen, die Photovoltaik einmal aus der steuerlichen Perspektive zu beleuchten.

Das Beste vorweg: Durch Ihre Investition in Photovoltaik können Sie beim Kauf einer PV-Anlage bis zu 55% der Gesamtkosten von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Außerdem bekommen Sie die gezahlte Mehrwertsteuer mit 19% des Kaufpreises komplett vom Finanzamt erstattet. Doch der Reihe nach ...

Wie Sie wissen, fördert der Staat die Energieerzeugung über die gesetzlich 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Sie beträgt für Photovoltaikanlagen, die in diesem Jahr ans Netz gehen, bis zu 24,43 Cent pro Kilowattstunde netto.

Steuerlich genießt jeder Energieproduzent automatisch die Vorteile, die auch Unternehmern eingeräumt werden. Unter anderem bekommen Unternehmer die gezahlte Mehrwertsteuer komplett zurück. Da die Anlagen in der Regel einen mindestens fünfstelligen Betrag kosten, kommt da schon einiges zusammen. Etwa ein Sechstel der Anlage zahlt also das Finanzamt durch diese sogenannte Vorsteuererstattung.

Die Unternehmenssteuerreform, die seit 2008 gilt, hat für Photovoltaikanlagenbesitzer einiges vereinfacht und interessante neue Möglichkeiten eröffnet. Dabei ist das wichtigste Thema die Abschreibungen, steuerlich auch AfA genannt. Abschreibungen bestimmen, wie der Anschaffungspreis einer Anlage auf die Nutzungsdauer verteilt wird. Die Abschreibungen stellen also „scheinbare“ Kosten dar, die unsere Einkommensteuer mindern. Dabei gilt: Je früher die Anlage abgeschrieben wird, um so früher die Steuerersparnis.

Vereinfachend ist die degressive Abschreibung zu Gunsten der linearen Abschreibung ganz abgeschafft worden. Photovoltaikanlagen, die ab dem 1.1.2011 angeschafft werden, werden linear mit jährlich 5% über 20 Jahre abgeschrieben (Anmerkung: Anlagen die zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 angeschafft wurden, können noch degressiv mit anfänglich dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung abgeschrieben werden).

Frau Dr. Sonne (Name geändert) spart Klimagase und Steuern beim Bürgersonnenkraftwerk

Neu ist auch der sogenannte Investitionsabzugsbetrag, eine Art „Sofortabschreibung“. Mit seiner Hilfe lassen sich bei der Anschaffung 40% der Anlage sofort gewinnmindernd geltend machen. Für den dann verbleibenden Rest kann, zusätzlich zur normalen Abschreibung von 5%, noch eine weitere 20%ige Sonderabschreibung vorgenommen werden. Bei Ausnutzung aller Möglichkeiten lassen sich so bei der Anschaffung ganze 55% der Gesamtkosten steuermindernd geltend machen. Für diese Regelungen gelten, wie so oft bei steuerlichen Dingen, Grenzen. Sprechen Sie bitte Ihren steuerlichen Berater dazu an.

Nachfolgend haben wir ein Beispiel aufgegriffen, um die Möglichkeiten zu verdeutlichen.

Was in unserem Beispiel Susanne Sonne kann, das können Sie auch! Das Finanzamt beteiligt sich gerne auch an Ihrer Photovoltaikanlage. Mit unserem Modell der Bürgersonnenkraftwerke brauchen Sie noch nicht einmal ein Dach. Alle technischen Dinge, Versicherung, Abrechnung etc. nimmt Ihnen der Verein ab. Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem steuerlichen Berater. Aktuelle Möglichkeiten sind zum Beispiel die Bürgersonnenkraftwerke „Dreieich-Buchschlag“, „Weilburg“ oder „“. Sie können sich hier einen Platz reservieren.

Und noch ein Tipp: Als Unternehmer setzen Anlagenbesitzer auch Fahrtkosten, Leitern, Wetterstationen etc. von der Steuer ab. Eben allen Aufwand, der Ihnen in Zusammenhang mit der Anlage entsteht. Auch hier gilt: Ein kurzen Gespräch mit Ihrem Steuerberater vor Beginn der Aktivitäten kostet nicht die Welt und rechnet sich am Ende mehrfach.

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