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Was kostet Solarstrom? 

Die Diskussion um die Solarförderung reißt nicht ab. Kritiker erneuerbarer Energien und der Photovoltaik führen an, dass die Photovoltaik ein Kostentreiber sei. Stimmt das?


Deutscher Sonnenstrom - eine Erfolgsgeschichte 

Die aktuelle Diskussion auf politischer Ebene über die Zukunft der Photovoltaik in Deutschland ist kurios. Umweltpolitiker wollen das erfolgreich Erreichte weiter ausbauen, manche Wirtschaftspolitiker dagegen wollen das Rad zurückdrehen und den Ausbau „deckeln“.  


Dreieich bekommt den Vergütungssatz von 2011 

Dreieich. Bei Hessens größtem Solarkraftwerk ist der Vergütungssatz für Sonnenstrom aus dem letzten Jahr gesichert. Interessierte Bürger können noch mitmachen. 


Neue PV-Einspeisevergütung ab Januar 2012 

Berlin. Seit 1. Januar 2012 gilt das überarbeitete EEG 2012. Hier finden Sie die für das 1. Halbjahr 2012 gültigen Vergütungssätze.


„Wettrennen“ zum Jahresende gewonnen 

Alle sechs Solarbaustellen des Vereins sind pünktlich vor Jahresende soweit fertig geworden, dass die Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen besteht.


Aktuell / Heute
04.02.2012

neblig
-11°C
Sonnenaufg. 07:56
Sonnenunterg. 17:21
Morgen
05.02.2012

sonnig
-13 °C (Nacht)
-6°C (Tag)
 

Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen vor dem 1.7.2010

Wenn die Module montiert und verkabelt sind, können sie Strom erzeugen ...
... auch ohne Wechselrichter
Die offizielle Inbetriebnahme ist natürlich am schönsten

Für viele neue Investoren in Solaranlagen stellt sich angesichts der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung die Frage, ob ihre Anlage noch zu den alten Konditionen ans Netz gehen kann.

Wann eine Photovoltaikanlage erstmalig in Betrieb gesetzt ist und damit nach der aktuell gültigen Einspeisevergütung abgerechnet werden kann, war bisher nicht eindeutig. Der Gesetzestext des EEG ließ unterschiedliche Auslegungen zu. Die Clearingstelle EEG (der Verein ist dort als Interessensvertretung akkreditiert >>mehr) wird nun einen Hinweis zur Anwendung des §3 Nr.5 EEG 2009 herausgeben, der die Unklarheiten beseitigt.

Sinngemäß wird der Hinweis Folgendes enthalten: Die technische Inbetriebsetzung einer Photovoltaikanlage erfordert, dass Strom fließt. Dabei ist die Mitwirkung des Netzbetreibers nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nicht erforderlich. Der Anschluss eines Wechselrichters ist ebensowenig erforderlich wie die Einspeisung des erzeugten Stroms ins Stromnetz.

Produziert wird der Strom von den Solarmodulen - jedes einzelne Modul ist ein Generator, ein Stromerzeuger, eine Anlage im Sinne des Gesetzes. Wenn die Module montiert und verkabelt sind, kann durch den dokumentierten Anschluss eines Stromverbrauchers, wie z.B. einer Glühlampe, bewiesen werden, dass die Module Strom erzeugen - die Anlage also erstmalig in Betrieb gesetzt wurde. Dieser Anwendung des Gesetzestextes stimmen auch die Netzbetreiber zu.

Besitzer von im Bau befindlichen Bürgersonnenkraftwerken des Vereins können sicher sein, dass der Verein alles daran setzt, zumindest die erstmalige Inbetriebsetzung ihrer Anlagen vor dem 1.7. stattfinden zu lassen, damit die Anlagen noch mit den bisherigen Fördersätzen abgerechnet werden können.