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Eppstein-Ehlhalten Feuerwehr 

Auf das Dach der Freiwilligen Feuerwehr in Eppstein-Ehlhalten wurde ein Bürgersonnenkraftwerk gebaut. Noch vor April 2012 war die Betriebsbereitschaft hergestellt.

Weilburg Hessentagshalle 

Die Hessentagshalle in Weilburg wird von Schulen und Vereinen für Sportveranstaltungen genutzt. Seit Frühjahr 2012 wird auch das Dach genutzt - zur Sonnenstromernte mit einem Bürgersonnenkraftwerk.

Solms-Oberbiel Feuerwehr 

Die Mehrzweckhalle in Solms-Oberbiel hat ein zweites Bürgersonnenkraftwerk bekommen, auf dem Gebäudeteil der Feuerwehr. Noch im März 2012 wurde es betriebsbereit.

Dreieich Deponie Buchschlag 

Südlich von Frankfurt, bei Dreieich im Landkreis Offenbach, liegt das Gelände der ehemaligen Hausmülldeponie Buchschlag. Ein ideales Gelände für den Bau von Photovoltaikanlagen - Hessens größter Solarpark ist hier entstanden. Nur noch wenige Tage besteht die Möglichkeit der Teilnahme an diesem Projekt.

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Der Verein reist nach Berlin, um sich aus erster Hand ein Bild zu machen

Juristen prägen das EEG 2012

Das Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem

Das Interesse an den neuen Regelungen war groß

Die Teilnehmer an den Bürgersonnenkraftwerken des Vereins müssen sich um nichts kümmern

Die Clearingstelle EEG in Berlin hat am Freitag, 9. September 2011, ein Fachgespräch über das Erneuerbare Energien Gesetz 2012 (EEG 2012) organisiert. Christian Quast vom Verein war dabei, um die neuen Regelungen aus erster Hand zu erfahren.

Das Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem, ein geschichtsträchtiger Ort an dem schon Albert Einstein tätig war, war Austragungsort des Fachgesprächs. Das Interesse war so groß, dass die Vorträge per Video in die Nachbarräume übertragen werden mussten.

Fünfzehn Experten aus Bundesumweltministerium, BSW-Solar, BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), von Fach- und Bundesverbänden der Wind-, Bio- und Erneuerbaren Energien diskutierten fachkundig moderiert von Dr. Sebastian Lowens, dem Leiter der Clearingstelle EEG, Auslegungs- und Grenzfälle des EEG 2012. Zuvor jedoch stellten sie in Vorträgen die aktuellen Änderungen vor. Neben der Vergütungskürzung mit „atmendem Deckel“, die bei der Photovoltaik künftig zweimal jährlich, zum 1. Januar und zum 1. Juli, erfolgen wird, war für Betreiber von Photovoltaikanlagen besonders der von ihnen erwartete Beitrag zur Netzstabilisierung interessant.

Diese Regelung enthält nämlich erstmalig in der Geschichte des EEG eine neue Verpflichtung für bestehende Anlagen. So müssen PV-Anlagen künftig vom Netzbetreiber aus der Ferne abgeregelt werden können. Altanlagen über 100 kWp müssen bis 1.7.2012 mit entsprechenden Geräten nachgerüstet werden, Anlagen zwischen 30 und 100 kWp haben länger Zeit. Der Netzbetreiber kann dann bei Überlastung seiner Netze die Sonnenstromanlagen ganz oder teilweise vom Netz nehmen. Die Notwendigkeit dazu muss er nachweisen und die Betreiber für den entgangenen Ertrag entschädigen.

Die Konsequenz, falls diese Nachrüstung nicht fristgemäß erfolgt, ist so einfach wie frappierend: Die Vergütungsverpflichtung erlischt. Anlagenbetreiber sollten sich deshalb rasch darum kümmern, denn mit einem Engpass bei den notwendigen Geräten ist zu rechnen, rät Christoph Weißenborn, Justiziar des BDEW. Rainer Brohm vom BSW-Solar hält Fälle von Abregelungen in nächster Zeit für unwahrscheinlich, denn er bastelt ja zur Zeit noch mit an der Rechtsverordnung zur Ermittlung der Entschädigung. Bis die steht, kann nicht abgeregelt werden.

Teilnehmer an den Bürgersonnenkraftwerken des Vereins brauchen sich natürlich wie immer um nichts zu kümmern. Der Verein sorgt dafür, dass alle notwendigen technischen und administrativen Neuerungen fristgerecht umgesetzt werden.

Wer selber in das EEG 2012 schauen möchte, findet es auf der Internetpräsenz der EEG Clearingstelle in Berlin (Opens external link in new windowhier).

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