Schnellkontakt

  Ich möchte Teilnehmer werden beim:
 
 Frau      Herr
Nachname
Telefon
E-Mail

  Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Das aktuelle Wetter im Kreis Marburg-Biedenkopf

bewoelkt
18°C
Sonnenaufg. 05:31
Sonnenunterg. 21:10
Das aktuelle Wetter in Frankfurt a.M.

meist bewölkt
19°C
Sonnenaufg. 05:31
Sonnenunterg. 21:08
Das aktuelle Wetter im Hochtaunuskreis

bewoelkt
16°C
Sonnenaufg. 05:29
Sonnenunterg. 21:10
Das aktuelle Wetter im Wetteraukreis

bewoelkt
18°C
Sonnenaufg. 05:31
Sonnenunterg. 21:10
Das aktuelle Wetter im Kreis Limburg-Weilburg

bewoelkt
17°C
Sonnenaufg. 05:33
Sonnenunterg. 21:10
Das aktuelle Wetter im Lahn-Dill-Kreis

bewoelkt
18°C
Sonnenaufg. 05:31
Sonnenunterg. 21:10
Das aktuelle Wetter im Main-Kinzig-Kreis

meist bewölkt
19°C
Sonnenaufg. 05:31
Sonnenunterg. 21:08
 

Eppstein-Ehlhalten Feuerwehr 

Auf das Dach der Freiwilligen Feuerwehr in Eppstein-Ehlhalten wurde ein Bürgersonnenkraftwerk gebaut. Noch vor April 2012 war die Betriebsbereitschaft hergestellt.

Weilburg Hessentagshalle 

Die Hessentagshalle in Weilburg wird von Schulen und Vereinen für Sportveranstaltungen genutzt. Seit Frühjahr 2012 wird auch das Dach genutzt - zur Sonnenstromernte mit einem Bürgersonnenkraftwerk.

Solms-Oberbiel Feuerwehr 

Die Mehrzweckhalle in Solms-Oberbiel hat ein zweites Bürgersonnenkraftwerk bekommen, auf dem Gebäudeteil der Feuerwehr. Noch im März 2012 wurde es betriebsbereit.

Dreieich Deponie Buchschlag 

Südlich von Frankfurt, bei Dreieich im Landkreis Offenbach, liegt das Gelände der ehemaligen Hausmülldeponie Buchschlag. Ein ideales Gelände für den Bau von Photovoltaikanlagen - Hessens größter Solarpark ist hier entstanden. Nur noch wenige Tage besteht die Möglichkeit der Teilnahme an diesem Projekt.

Sie sind hier: Home │ Sonnenmagazin │ Artikel des Vereins │ Baugenehmigung für PV ?

Baugenehmigungspflicht für PV-Anlagen in Hessen ?

In Nordrhein-Westfalen ist die Rechtslage nach dem Gerichtsurteil unklar

In Hessen gilt: Aufgeständerte PV-Anlagen auf Flachdächern ...

... und Aufdachanlagen in Dachneigung sind genehmigungsfrei

Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) ist einem Landwirt in Nordrhein-Westfalen die Nutzung einer Photovoltaikanlage untersagt worden. Auch bei Besitzern von PV-Anlagen in Hessen hat dies Fragen aufgeworfen.

Der Landwirt aus dem Bergischen Land hatte von einem privaten Investor eine Solarstromanlage auf seiner Reithalle errichten lassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster folgte in seinem Urteil dem zuständigen Bauamt, das eine Nutzungsänderung des Gebäudes erkannt haben möchte, was eine Baugenehmigung für die Anlage erfordert hätte. Das Bauamt hatte vorher schon mehrfach erfolglos versucht, dem Reitbetrieb eine Missachtung der Bauordnung nachzuweisen.

Das Urteil stellt das bisher bei Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen angewandte Baurecht infrage und erklärt auch Tausende anderer PV-Anlagen auf dortigen Bauernhöfen für illegal. In der nordrhein-westfälischen Bauordnung ist zwar der Bau von Solaranlagen ausdrücklich genehmigungsfrei, die drei Richter des OVG Münster sehen aber den Reitstall durch die Installation der Solarstromanlage einer neuen, gewerblichen Nutzung zugeführt. Das nordrhein-westfälische Bauministerium bemüht sich um eine Klärung der Rechtslage. Wichtig bleibt festzustellen, dass dies auf das Landesgebiet beschränkt ist.

In der hessischen Bauordnung zählt die Errichtung von PV-Anlagen zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben (§55 HBO i.V.m. Nr. 3.9. der Anlage 2 zu §55 HBO). Als baugenehmigungsfrei sind dort aufgeführt: „Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern, im Übrigen bis zu einer Fläche von 10 qm.“ Aufdachanlagen und aufgeständerte Anlagen werden im Gesetzestext nicht differenziert behandelt, sie gelten als Indachanlagen und sind somit ebenfalls baugenehmigungsfrei. Problematisch allerdings sind aufgeständerte Anlagen auf „nicht Flachdächern“, oft Blechdächer mit geringer Neigung, auf denen eine nicht in Dachneigung montierte Anlage aufgebracht wird. Hier liegt keine klare Bestimmung vor.

Natürlich sind auch bei baugenehmigungsfreien Bauvorhaben Vorschriften einzuhalten, etwa bei Statik, Brandschutz, Blitzschutz und den Abstandsflächen. Bei den Projekten des Vereins wird auf die genaue Einhaltung dieser baurechtlichen Vorschriften schon immer besonderer Wert gelegt.

zum Seitenanfang