Was kostet Solarstrom? 

Die Diskussion um die Solarförderung reißt nicht ab. Kritiker erneuerbarer Energien und der Photovoltaik führen an, dass die Photovoltaik ein Kostentreiber sei. Stimmt das?


Deutscher Sonnenstrom - eine Erfolgsgeschichte 

Die aktuelle Diskussion auf politischer Ebene über die Zukunft der Photovoltaik in Deutschland ist kurios. Umweltpolitiker wollen das erfolgreich Erreichte weiter ausbauen, manche Wirtschaftspolitiker dagegen wollen das Rad zurückdrehen und den Ausbau „deckeln“.  


Dreieich bekommt den Vergütungssatz von 2011 

Dreieich. Bei Hessens größtem Solarkraftwerk ist der Vergütungssatz für Sonnenstrom aus dem letzten Jahr gesichert. Interessierte Bürger können noch mitmachen. 


Neue PV-Einspeisevergütung ab Januar 2012 

Berlin. Seit 1. Januar 2012 gilt das überarbeitete EEG 2012. Hier finden Sie die für das 1. Halbjahr 2012 gültigen Vergütungssätze.


„Wettrennen“ zum Jahresende gewonnen 

Alle sechs Solarbaustellen des Vereins sind pünktlich vor Jahresende soweit fertig geworden, dass die Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlagen besteht.


Zweck des Vereins

(Auszüge aus der Satzung)

 

Zweck des Vereins ist der Umwelt- und Klimaschutz durch die Förderung regenerativer Energiegewinnung.

Umwelt- und Klimaschutz ist ein gesellschaftlicher Auftrag im Sinne des Agenda-21-Prozesses der EU und der Protokolle von Rio de Janeiro im Juni 1992 und Kyoto im Dezember 1997. Danach erfordert der Schutz natürlicher Ressourcen, die Reduktion von Treibhausgasen und das Vermeiden globaler Verteilungskonflikte eine schnelle Wende in der Energiegewinnung. Deshalb bemüht sich der Verein um privates und zweckgebundenes Engagement einzelner Bürger.

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) als sog. Bürgersolarkraftwerke. Dazu betreibt der Verein allgemeine Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, organisiert Vorträge, Publikationen und Pressearbeit und versucht die gesellschaftliche Willensbildung im Sinne des Vereinszwecks zu beeinflussen. Außerdem hilft der Verein bei Planung und Betreuung der PV-Anlagen.

Zu Demonstrations- und Aufklärungszwecken kann der Verein eigene PV-Anlagen betreiben oder sich an solchen Anlagen beteiligen.

Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Gewinnausschüttungen oder Zuwendungen an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgen nicht.